Übersetzer und Dolmetscher, welche einen Eid geleistet haben und zum Dolmetschen und Übersetzen bei Behörden und Gerichten zugelassen sind. Diese Kollegen dürfen dann auch verschiedene Urkunden übersetzen und diese mit Beglaubigung versehen.
Voraussetzung dafür ist die entsprechende Ausbildung und/oder eine besondere Eignungsprüfung.
Ein beeidigter Übersetzer bekommt nach seiner Vereidigung einen entsprechenden Stempel von der zuständigen Behörde. Da unser Übersetzungsbüro Leipzig, Dresden Chemnitz in Sachsen beheimatet ist, ist das in unserem Fall das sächsische Justizministerium.
Ein beeidigter Übersetzer/Dolmetscher darf Urkunden übersetzen und von einem Gericht bestellt werden. Er/sie übersetzt dann die Gerichtsunterlagen und dolmetscht ggf. auch bei Gerichtsverhandlungen.
So besitzt ein beeidigter Übersetzer für Russisch und Englisch in Leipzig einen Stempel mit der Angabe dieser Sprachen und darf Urkunden und sonstige Dokumente aus dem Russischen und Englischen ins Deutsche übersetzen.
Wenn er/sie fertig ist, bestätigt er/sie mit diesem Stempel die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext. Die Urkundenübersetzungen erfolgen nach speziellen Normen und Standards, die unbedingt beachtet werden müssen. Anderenfalls wird die Übersetzung durch Behörden nicht anerkannt.