Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inter-Sprachservice GmbH
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Auftragsausführung, Lieferfristen, Vergütung
(1) Der Kunde erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
(2) Lieferfristen werden, wenn nicht explizit als fest vereinbart, nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Wunschtermine sein. Die Angaben in Tagen, Wochen u.s.w. beziehen sich stets auf Arbeitstage.
(3) Inter-Sprachservice kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.
(4) Die Berechnung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Schwierigkeitsgrades und des Umfangs des zu übersetzenden Textes anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) in der Übersetzung. Eine Abrechnungszeile (Normzeile) enthält 55 Anschläge (Zeichen mit Leerzeichen) und eine Normseite – 30 Normzeilen. Die Zahl der Anschläge wird elektronisch ausgezählt. Alternativ kann auch ein Pauschalpreis vorab vereinbart werden. Da für die Auszählung von Texten unterschiedliche Programme bzw. Verfahren verwendet werden und die Originaltexte in sehr verschiedenen Formaten vorliegen, ergeben sich oft unterschiedliche Zählergebnisse. Deshalb sind sämtliche in Verbindung mit dem Angebot durch uns mitgelieferten Auswertungen, Auszählungen bzw. Statistiken unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit und Richtigkeit. Allein der Angebotspreis ist maßgebend.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, daß ihm alle notwendigen Urheberechte zustehen und überträgt alle für die Übersetzung erforderlichen Rechte an Inter-Sprachservice GmbH. Werden durch die Übersetzung Rechte Dritter verletzt, so stellt uns der Auftraggeber von allen evtl. Ansprüchen Dritter einschließlich anfallender Rechtsverfolgungskosten frei. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Rechnungsbetrages für die gelieferte Übersetzung ein Nutzungsrecht an der Übersetzung. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Inter-Sprachservice GmbH. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.
§ 4 Gewährleistung
(1) Evtl. Mängel an der Übersetzung sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum der Inter-Sprachservice GmbH schriftlich (per Fax, Email, Post) mitzuteilen. Mängel müssen durch den Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Nach dieser Frist gilt die Übersetzung als angenommen und genehmigt.
(2) Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Inter-Sprachservice GmbH eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist Inter-Sprachservice von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der Frist durch Inter-Sprachservice behoben, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisminderung.
(3) Nur wenn Inter-Sprachservice die angemessene Frist verstreichen läßt, ohne Mängel zu beheben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen. Bei geringfügigen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
(4) Generell berechtigen evtl. Gewährleistungsansprüche den Kunden nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
(5) Ferner hat der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die Inter-Sprachservice GmbH rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten sowie sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, unaufgefordert und rechtzeitig der Inter-Sprachservice GmbH zur Verfügung zu stellen.
(6) Eine Haftung für Mängel an der Übersetzung, welche aus der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder durch fehlerhafte, unverständliche, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Ausgangstexte entstanden sind, besteht nicht.
§ 5 Abweichende Vereinbarungen
§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Chemnitz